Cannabis-Rechtsanwalt
Kanzlei Buchholz Berlin

Rechtstipps


Fahrerlaubnis behalten trotz Cannabis

Bei Cannabis handelt es sich um eine Hanfpflanze. Produkte hieraus sind insbesondere das sogenannte Gras, Marihuana und Haschisch. Ob nun als Joint geraucht oder in anderer Form konsumiert, Cannabis gilt als Rauschmittel. Die Anzahl der Vorwürfe eines Fahrens unter Cannabis hat zugenommen. Die Kontrollen beziehen sich auch verstärkt hierauf. Insbesondere geht es um die Fahrerlaubnis.

Wenn jemand mit einem Vorwurf belastet wird, ist vieles zu beachten. Wichtig ist es auch, die aktuelle Rechtsprechung zu kennen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit mehreren Urteilen vom 11. April 2019 zu Gunsten der Betroffenen wichtige Entscheidungen getroffen. Es handelte sich insgesamt um sechs Urteile, die am selben Tag zum selben Thema erlassen wurden.

Danach darf bei einem Fahren unter Cannabis nicht mehr einfach die Fahrerlaubnis entzogen werden. Vielmehr muss die Fahrerlaubnisbehörde zunächst die Möglichkeit einräumen, durch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), Zweifel an der Fahreignung auszuräumen. Dies betrifft diejenigen, die erstmalig unter Cannabiskonsum beim Fahren angetroffen wurden. Diese Rechtsprechung zu Gunsten der Betroffenen gilt also auch für alle, die schon zuvor gelegentlich Cannabis konsumierten, aber erstmalig beim Fahren kontrolliert wurden.

So wird in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin eine Frist von drei Monaten für die Vorlage der Begutachtung also des medizinisch-psychologischen Gutachtens gesetzt.

Dabei war teilweise kritisiert worden, dass ein für den Betroffenen günstiges Gutachten Abstinenzzeiten voraussetzen kann, die über drei Monate hinausgehen.

Auch hier kommt es jedoch auf die genauen Kenntnisse zu dem Thema an.

Richtigerweise darf die von der Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen der MPU-Anordnung gestellte Frage keine Abstinenz und keine Abstinenzzeiträume verlangen. Es darf nur um die Frage gehen, ob zukünftig ein Konsum von Cannabis und das Fahren getrennt werden können. Es geht somit um die Prognoseentscheidung.

Eine anwaltliche Vertretung von Beginn an ist sinnvoll. Es sollten auch keine Angaben von dem Betroffenen selbst gemacht werden. Dies gilt insbesondere für ein Konsumverhalten. Angaben, die auf einen regelmäßigen Konsum schließen lassen, würden sich nachteilhaft auswirken.

Im Rahmen der anwaltlichen Beratung und Vertretung können auch MPU-Vorbereitungsstellen benannt werden. Vieles ist zu beachten, wenn es darum geht, die Fahrerlaubnis behalten zu können.

Rechtsanwaltskanzlei Jan Buchholz, Berlin, Mai 2020

 

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